Vom Täter zum Opfer - Rentenzahlungen an Kriegsverbrecher

Das wissende Schweigen des Gesetzgebers.
Die Geschichte Deutschlands ist verknüpft mit den Verbrechen des dritten Reichs. Diese Tatsache wird immer wieder von den Politikern betont, ebenso wie Worthülsen von einer Bestrafung der Täter und Wiedergutmachung tönen. Es mutet seltsam an, dass die Grabrede für einen NS-Militärrichter zu einem öffentlichen Ärgernis und scharfen Zurechtweisungen aus höchsten politischen Kreisen führt, wenn dieselben Kreise es still dulden, dass verurteilte NS-Verbrecher eine Zusatzrente für Gesundheitsschäden erhalten. Das Bundesversorgungsgesetz sieht diese Rente vor, wenn Gesundheitsschäden aufgrund „unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter Strafen“ eingetreten sind. Die verurteilten Kriegsverbrecher beziehen mittels dieser Formulierung eine Kriegsopferrente. Der deutsche Gesetzgeber hat veranlasst, dass Urteile von ausländischen Gerichten nicht ins Strafregister eingetragen werden. Viele Urteile der Alliierten wurden mittels einer Amnestie ausgesetzt und sind für die Prüfstellen nicht einsehbar. Nach einer Schätzung des Militärhistorikers Gerhard Schreiber erhalten 50.000 verurteilte Kriegsverbrecher Renten für Kriegsopfer. Zusätzlich scheint diese Formulierung auch eine rückwirkende Rechtfertigung der Taten zu sein, denn wer ungerechtfertigt im Gefängnis saß, kann keine Straftat begangen haben.


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