Vom Täter zum Opfer - Rentenzahlungen an Kriegsverbrecher
Das wissende Schweigen des Gesetzgebers.
Die Geschichte Deutschlands ist verknüpft mit den Verbrechen des dritten
Reichs. Diese Tatsache wird immer wieder von den Politikern betont, ebenso wie
Worthülsen von einer Bestrafung der Täter und Wiedergutmachung tönen.
Es mutet seltsam an, dass die Grabrede für einen NS-Militärrichter
zu einem öffentlichen Ärgernis und scharfen Zurechtweisungen aus höchsten
politischen Kreisen führt, wenn dieselben Kreise es still dulden, dass
verurteilte NS-Verbrecher eine Zusatzrente für Gesundheitsschäden
erhalten. Das Bundesversorgungsgesetz sieht diese Rente vor, wenn Gesundheitsschäden
aufgrund „unverhältnismäßiger oder ungerechtfertigter
Strafen“ eingetreten sind. Die verurteilten Kriegsverbrecher beziehen
mittels dieser Formulierung eine Kriegsopferrente. Der deutsche Gesetzgeber
hat veranlasst, dass Urteile von ausländischen Gerichten nicht ins Strafregister
eingetragen werden. Viele Urteile der Alliierten wurden mittels einer Amnestie
ausgesetzt und sind für die Prüfstellen nicht einsehbar. Nach einer
Schätzung des Militärhistorikers Gerhard Schreiber erhalten 50.000
verurteilte Kriegsverbrecher Renten für Kriegsopfer. Zusätzlich scheint
diese Formulierung auch eine rückwirkende Rechtfertigung der Taten zu sein,
denn wer ungerechtfertigt im Gefängnis saß, kann keine Straftat begangen
haben.