Das Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) mit Hauptsitz in Wiesbaden ist eine Bundesoberbehörde
der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine der Polizeien des Bundes und untersteht
dem Bundesinnenministerium. Neben dem Hauptsitz in Wiesbaden besitzt das BKA
noch weitere Standorte in Meckenheim bei Bonn und in der deutschen Hauptstadt
Berlin. Gegründet wurde es am 15. März 1951. Gut 1 Jahr später,
am 09. Juni 1952 trat die Bundesrepublik Deutschland dann der Interpol, der
Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation bei, wo das BKA als Nationales
Zentralbüro bestimmt wurde.
Zu den Hauptaufgaben des Bundeskriminalamtes gehört es unter anderem die
Innere Sicherheit und den Inneren Frieden aufrechtzuerhalten. Dieses wird durch
Kooperation mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden sowie der
Zusammenarbeit mit den Polizeien des Bundes und der Länder gewährleistet.
Ebenfalls schützt das BKA höhere Regierungsmitglieder der Bundesrepublik
Deutschland, wie zum Beispiel Mitglieder des Bundestages. Der gesamte Dienstverkehr
der deutschen Polizei mit dem Ausland läuft über das Bundeskriminalamt.
Wichtige Informationen werden dadurch gebündelt und eine einheitliche rechtliche
Handhabung gewährleistet.
Da das BKA eine staatliche Behörde ist, werden seine Befugnisse und Zuständigkeiten
gesetzlich geregelt. Es wird mit einem rechtlichen Auftrag gearbeitet, welcher
sich im Grundgesetz und im "Gesetz über das BKA" findet.
Das Bundeskriminalamt verbucht große Erfolge bei der Identifizierung von
Straftätern durch die von ihm betriebene DNA-Analyse-Datenbank. Diese Datenbank
wird, genau wie andere Untersuchungsmethoden und -verfahren ständig verfeinert
und weiterentwickelt.
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