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Wenn in einer Firma ein Unfall geschieht, werden häufig Sachverständige damit beauftragt, ein Gutachten über den entstandenen Schaden anzufertigen. Damit soll festgestellt werden, wie hoch der Schaden ist und auch, ob der Schaden selbstverschuldet ist. Sachverständige werden aber auch hinzugezogen, wenn Bodengutachten angefertigt werden müssen. Zudem können Sachverständige als Berater bei Gericht hinzugezogen werden. Ihre Meinungen spiegeln das Wissen eines Fachmannes wieder. Sie sind auf dem Bereich, in dem sie tätig sind, wahre Experten. Sachverständige sind natürliche Personen. Das bedeutet, dass sie ein Studium abgeschlossen und ihren Beruf ganz normal erlernt haben. Die Expertisen, die von einem Sachverständigen abgegeben werden, haben vor Gericht Bestand und können in den meisten Fällen als Beweismittel geltend gemacht werden. Sachverständige gibt es in vielen Bereichen. So gibt es auch Sachverständige, die Unfallschäden nach Autounfällen oder Copyrightsverletzungen bewerten. Da der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt ist, darf sich jeder als Sachverständiger bezeichnen, sofern er damit nicht gegen die Regeln des unlauteren Wettbewerbs verstößt.