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All das, was man als Kunde täglich im Supermarkt, dem Kaufhaus oder auch im Internet erstehen kann, sind Konsumgüter. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Lebensmittel oder technische Geräte handelt. Auch Autos sind Konsumgüter. Ein Konsumgut erwirbt man, um ein Verlangen zu befriedigen. Um diese Konsumgüter zu erstehen, benötigt man keine gesonderte Befähigung. Natürlich sollte man geschäftsfähig sein, damit das abgeschlossene Geschäft nicht als strittig gewertet wird und im Streitfall vor Gericht endet. Bei gewissen Konsumgütern, wie zum Beispiel alkoholischen Getränken und Zigaretten kommt jedoch dazu, dass man ein Mindestalter erreicht haben muss. So ist der Verkauf von Bier und Wein an 16jährige Personen gestattet, während man Schnaps und Zigaretten erst mit 18 Jahren erwerben darf. Als Konsumgüter kann man im Prinzip aber all das ansehen, was ein Privatkunde erstehen kann. Dafür muss er nicht zwangsläufig einen Laden aufsuchen. Jeder Mensch weiß, dass auch im Internet Handel betrieben wird und die Ladenöffnungszeiten somit außer Kraft gesetzt wurden. Damit ist das Shoppen rund um die Uhr überhaupt kein Problem mehr. Klar ist wohl auch, dass man die Konsumgüter sowohl auf Rechnung oder mit Kreditkarte also bargeldlos aber natürlich auch mit Bargeld bezahlen kann.