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Eine Hausverwaltung betreut Immobilien und ist in diesem Zusammenhang sowohl mit der Vermittlung freier Wohnungen oder Gebäude als auch mit der Berechnung und Verteilung der Mietnebenkosten beauftragt. Eine Hausverwaltung kann bei Anfragen zu Miet- oder Kaufangeboten also sehr gut Auskünfte geben und nimmt auch Wohnungsführungen vor. An die Hausverwaltung muss man sich allerdings auch mit Problemen, wie beispielsweise ungeliebten Nachbarn, undichten Dächern oder anderen Beschädigungen an Gebäuden und Wohnungen wenden. So ist zum Beispiel die Durchführung von Sanierungen Aufgabe der Hausverwaltung. Auch das Mahnwesen bei überfälligen Mieten ist Sache der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung ist also Hauptansprechpartner bei vielen Problemen, die sich im Zusammenleben oder Bewohnen von Mietwohnungen ergeben können. Dieses Organ setzt in der Regel zwar Leute ein, die mit der Pflege und Wartung von Mietwohnungen und Mietobjekten überhaupt betraut werden, jedoch trifft sie wesentliche Entscheidungen selbst und stellt auch die Hausordnung auf. Die jeweilige Hausverwaltung ist im Mietvertrag genannt, damit der Mieter weiß, an wen er sich im Problemfall wenden muss und kann. Ebenso aufgezeichnet sein muss der Gerichtsstand der jeweiligen Hausverwaltung. In der Regel ist das die Stadt, in der man wohnt oder das nächste erreichbare Gericht.