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Wer eine Lasik-Operation durchführen lässt hat in der Regel das Ziel, seine Brille oder Kontaktlinsen dauerhaft los zu werden. Und genau das ist der Grund, warum zumindest gesetzliche Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen

gesetzliche Krankenkassen die Kosten dafür nicht übernehmen
. Die Operation gehört in die Kategorie kosmetische Operationen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur in den seltensten Fällen und bei Vorlage großer psychischer und physischer Probleme anteilig übernommen werden. Auch wenn aus beruflichen Gründen ein ideales Sehvermögen vorhanden sein muss, Kontaktlinsen und Brillen aber nicht in Frage kommen, kann man versuchen mit sehr hohem Aufwand Zuschüsse zu erhalten.
Privat Versicherte können auf die Kulanz ihrer Krankenkasse hoffen und müssen auf jeden Fall zunächst einen Kostenplan einreichen. Einige Kliniken und auf Lasik spezialisierte Institute bieten hierbei ihre Hilfe an. Abhängig davon was im Vertrag vereinbart wurde können von den Kassen großzügige Zuschüsse bis hin zur vollen Kostenübernahme gewährt werden.
Eine dritte Möglichkeit der Kostenerstattung ist die steuerliche Rückerstattung. Als „außergewöhnliche Belastung“ kann die Operation steuerlich abgesetzt werden, es sollte vorher jedoch auf jeden Fall ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.
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