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Zahnimplantat Gesetzliche Krankenkassen |
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Zahnimplantate sind aus Sicht des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen eine reine Privatleistung

Zahnimplantate sind aus Sicht des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen eine reine Privatleistung
und werden generell nicht im vollen Umfang übernommen. Ausnahmefälle wie Tumorerkrankungen oder Fehlbildungen können jedoch zu einer Übernahme der Kosten führen, wenn entsprechende Gutachten die Notwendigkeit belegen.
Dennoch ist es möglich, auch als Kassenpatient die Versorgung mit Implantaten in Anspruch zu nehmen. Ein neues Zuschuss-System der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Jahr 2005 eingeführt und beinhaltet einen Festzuschuss für einen Zahnersatz, der sich nach dem medizinischen Befund richtet. Für die Krankenkasse ist es somit zweitrangig, welcher Zahnersatz vom Patienten gewählt wird – der Zuschuss der Krankenkasse bleibt sowohl bei dem Einsatz einer klassischen Brücke, als auch bei einem Einsatz des Implantates gleich.
Der Zuschuss rechnet sich aus den durchschnittlichen Kosten der typischen Versorgungsleistung der vergangenen Jahre bezogen auf den individuellen Befund des Patienten. Je nach Bonussituation erhält der Patient einen Festzuschuss zwischen 270 und 355 Euro je Einzelzahnlücke, welcher innerhalb der sichtbaren Frontzähne mit 40 bis 53 Euro für notwendige Keramiküberzüge oder Brückenglieder erhöht wird. Sind mehr als vier fehlende Zähne vom Zahnersatz betroffen, wird der Festzuschuss auf die Werte für herausnehmbaren Zahnersatz übertragen, welcher zwischen 200 und 550 Euro liegen kann. Die Differenz zwischen dem Zuschuss der Krankenkasse und dem eigentlichen Rechnungsbetrag ist vom Patienten zu tragen.
>>> Zahnimplantat private Krankenkassen
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