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Die Kosten für ein Implantat sind so unterschiedlich wie die individuelle Behandlung des Patienten selbst. Allgemeingültige Angaben zu machen wäre unrealistisch und unseriös.

Allgemeingültige Angaben zu machen wäre unrealistisch und unseriös.
Die Kosten für die Behandlung setzen sich zusammen aus dem zeitlichen und behandlungsbedingten Aufwand der Operation, der Anzahl der notwendigen Implantate, dem verwendeten Material für das Implantat sowie eventuell notwendige zusätzliche Behandlungsmaßnahmen wie beispielsweise einem notwendigen Knochenaufbau.
Der vor der Behandlung erstellte Behandlungsplan wird in der Regel gleichzeitig mit einem individuellen Heilkostenplan ergänzt, in dem sämtliche Behandlungsschritte (chirurgischer Eingriff, Prothetik und Laborarbeiten) mit ihren Kosten erläutert werden. Mit diesem Behandlungskostenplan kann eine mögliche Übernahme der (Teil-)Kosten durch die jeweilige Krankenkasse abgeklärt werden.
Die für den Patienten selbst entstehenden Kosten hängen ebenso wie die übernommenen Kosten durch die Krankenkasse vom Versicherungsstatus des Patienten ab.
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