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Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Modelle an Badewannenliftern. Sie unterscheiden sich vor allem in der Antriebsart und der Ausstattung. Zum Antrieb der Anlagen dienen elektromotorische-, wasserhydraulische- oder pneumatische Anlagen. Die Liftanlagen haben eine Traglast von 120 bis 160 Kilogramm. Badewannenlifter gelten als Medizinprodukte und dürfen daher nur mit einer CE-Kennzeichnung auf den Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Das CE-Zeichen ist der Beleg dafür, dass das Gerät nach den Anforderungen der europäischen Richtlinien und des Medizinproduktegesetzes (MPG) hergestellt und dass dies durch ein Bewertungsverfahren festgestellt wurde.
>>> Lifter mit Schwenkarm
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