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Ebenso wie eine gewisse Standartserviceleistung sollten auch Garantieleistungen maßgeblich zur Entscheidungsfindung hinzugezogen werden. Viele Hersteller von Treppenliften bieten heute eine lebenslange Garantie an. Dazu gehört natürlich auch die entsprechende Bereithaltung von Ersatzteilen im Fall eines Defektes oder Verschleißes.
Die Gewährleistung erstreckt sich bei den meisten Anbietern dabei auf 24 Monate

Die Gewährleistung erstreckt sich bei den meisten Anbietern dabei auf 24 Monate
. Das heißt für den Kunden, dass er in den ersten 24 Monaten vollständig auf die kostenfreie Nachbesserung von Funktion und Verschleißteilen durch den Fachhändler vertrauen kann. Erst danach können zusätzliche Kosten für Wartung und Pflege des Treppenliftes entstehen, die aber in der Regel gering ausfallen.
>>> Treppenlift Planungsfehler
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