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Treppenlift - Gesetzliche Anforderungen |
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Die gesetzlichen Anforderungen für Treppenlifte unterliegen den Richtlinien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes in Zusammenhang mit der Maschinenverordnung und müssen den in diesen Gesetzen verankerten Mindestanforderungen genügen. Um dies zu gewährleisten muss jeder Treppenlift mit einem Typenschild versehen sein, welches folgende Angaben schnell und einfach greifbar zur Verfügung stellt.
Ebenfalls wichtig bei Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden ist
die Informationsanforderung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die
vor dem Einbau des Treppenliftes die Rechtmäßigkeit der sogenannten
„nutzbaren Treppenlaufbreite“ beurteilen sollte.
>>> Treppenlift mit CE-Kennzeichnung
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