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Treppenlift - Kostenübernahme und Zuschüsse |
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Treppenlifte erleichtern den Alltag von Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen erheblich und erhalten neben der Mobilität im eigenen zu Hause auch das Selbstwertgefühl durch Unterstützung der Selbständigkeit. Dennoch gehört der Treppenlift nicht automatisch zu den von der Krankenkasse übernommenen Hilfsmitteln.
Im Gegenteil: Es besteht kein genereller Anspruch auf einen Treppenlift

Es besteht kein genereller Anspruch auf einen Treppenlift
und die Anschaffung eines solchen ist grundsätzlich privat zu finanzieren. Der einzige Anspruch, auf den ein Bedürftiger bestehen kann, ist der Anspruch auf den Einbau eines Treppenliftes auch gegen den ausdrücklichen Wunsch von Hausmitbewohnern, beispielsweise in einem Mietshaus oder einem Mehrparteienhaus, dessen Kosten jedoch ebenfalls zu Lasten des Bedürftigen gehen.
>>> Treppenlift - Krankenversicherung und Pflegeversicherung
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