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Treppenlift - Staatliche Fördermöglichkeiten |
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Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine Privatangelegenheit des einzelnen Bedürftigen. Dennoch kann es unter bestimmten Umständen möglich sein, auch eine Staatliche Förderung oder einen zumindest einen Zuschuss von öffentlicher Seite zu bekommen. Ein Umbau oder Einbau eines Treppenliftes und die damit verbundene künftige Barrierefreiheit des Wohnraums stellen einen Wertzuwachs für das Gebäude und einen neuen Status des Wohnbereiches dar

künftige Barrierefreiheit des Wohnraums stellen einen Wertzuwachs für das Gebäude und einen neuen Status des Wohnbereiches dar
. Er gilt nun als „barrierefrei“ oder auch „behindertengerecht“. Entsprechend kommt auch eine staatliche oder regionale Bezuschussung durch Wohnungsbauförderungsprogramme in Betracht.
Ansprechpartner für die Klärung einer möglichen Förderung sind Gemeinden, Kreisverwaltungen sowie Bausparkassen und weitere Kreditanstalten für Wohnungsbau. Ebenfalls häufig lohnenswert sind Rückfragen bei einem erfahrenen Steuerberater – auch er weiß häufig aus seiner Berufserfahrung einige Möglichkeiten, die den Kostenpunkt einer Treppenliftanschaffung betreffen und kennt zumeist einige gute Tipps für weitere Fördermöglichkeiten.
>>> Treppenlift Besonderheiten
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