Brandanschlag auf Forensik-Wohngruppe - Bleibt eigener Anspruch unserer
Gesellschaft unerfüllt?
Die zunehmende Individualisierung unserer Gesellschaft schafft immer mehr die
Straftäter, die den geforderten Normierungsgrad eben dieser Gesellschaft
nicht erreichen oder übertreffen. Statt offensiv Prävention zu betreiben,
übt sich unser Gemeinwesen in Ausgrenzung nach dem Floriansprinzip.
Obwohl die bestehende Gesetzesordnung in unserem Land vorschreibt, dass die
zuständigen Verwaltungsorgane für die Resozialisierung und Integration
derer zu sorgen hat, die straffällig wurden, werden diese Bemühungen
regelmäßig torpediert.
Grundsätzlich will Niemand ein Gefängnis in seiner Nachbarschaft und
erst recht keine Einrichtung, die die Ausgegrenzten auch noch frei herum laufen
lässt.
Dabei beschränkt sich dieses Problem keinesfalls auf Straftäter. Behinderte,
Alte und Asylanten sind von Abschottung und Ausgrenzung genau so betroffen.
Regelmäßig sind die Akteure, die gegen sozial Einrichtungen mobil
machen, bei näherer Betrachtung selbst Fälle für Resozialisierung.
Die vollmundige Ablehnung von Gewalt, so sie denn bekannt wird, ist beliebte
Methode derer, die solche provozieren. Der von Ihnen vorgeschobene Gemeinsinn
stellt sich nur zu oft als Eigensinn und Egozentrik heraus. Die Befürchtung,
dass der Bau und der Betrieb einer Wohngruppe, eines Altenheimes, Kindergartens
oder Bolzplatzes den Wert des eigenen Grundstückes schmälern könnte,
ist für manche Bürgerinitiative Antrieb genug. Feierabendpolitiker
dieser Art sind sich nicht zu schade, gegen jede Form von Sozialeinrichtung
Solidarität einzufordern. Der Eindruck, dass Solidarität für
materielle Werte dann um vieles höher bewertet wird, als für Humanismus
und sozialverträgliches Miteinander drängt sich auf und lässt
sich an den Verlautbarungen ablesen oder abhören. Da wird verbal mit Weltuntergangsszenarien
und apokalyptischen Zuständen gedroht und agitiert, bis dann reale Gewalt
auf den Mangel an Wahrheitsliebe in Form von Brandstiftung folgt.