Brandanschlag auf Forensik-Wohngruppe - Bleibt eigener Anspruch unserer Gesellschaft unerfüllt?

Die zunehmende Individualisierung unserer Gesellschaft schafft immer mehr die Straftäter, die den geforderten Normierungsgrad eben dieser Gesellschaft nicht erreichen oder übertreffen. Statt offensiv Prävention zu betreiben, übt sich unser Gemeinwesen in Ausgrenzung nach dem Floriansprinzip.
Obwohl die bestehende Gesetzesordnung in unserem Land vorschreibt, dass die zuständigen Verwaltungsorgane für die Resozialisierung und Integration derer zu sorgen hat, die straffällig wurden, werden diese Bemühungen regelmäßig torpediert.
Grundsätzlich will Niemand ein Gefängnis in seiner Nachbarschaft und erst recht keine Einrichtung, die die Ausgegrenzten auch noch frei herum laufen lässt.
Dabei beschränkt sich dieses Problem keinesfalls auf Straftäter. Behinderte, Alte und Asylanten sind von Abschottung und Ausgrenzung genau so betroffen. Regelmäßig sind die Akteure, die gegen sozial Einrichtungen mobil machen, bei näherer Betrachtung selbst Fälle für Resozialisierung. Die vollmundige Ablehnung von Gewalt, so sie denn bekannt wird, ist beliebte Methode derer, die solche provozieren. Der von Ihnen vorgeschobene Gemeinsinn stellt sich nur zu oft als Eigensinn und Egozentrik heraus. Die Befürchtung, dass der Bau und der Betrieb einer Wohngruppe, eines Altenheimes, Kindergartens oder Bolzplatzes den Wert des eigenen Grundstückes schmälern könnte, ist für manche Bürgerinitiative Antrieb genug. Feierabendpolitiker dieser Art sind sich nicht zu schade, gegen jede Form von Sozialeinrichtung Solidarität einzufordern. Der Eindruck, dass Solidarität für materielle Werte dann um vieles höher bewertet wird, als für Humanismus und sozialverträgliches Miteinander drängt sich auf und lässt sich an den Verlautbarungen ablesen oder abhören. Da wird verbal mit Weltuntergangsszenarien und apokalyptischen Zuständen gedroht und agitiert, bis dann reale Gewalt auf den Mangel an Wahrheitsliebe in Form von Brandstiftung folgt.

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