Die Marine-Basis Guantanamo
Ursprünglich diente die Marine-Basis Guantanamo als Materialbasis für die Dampfschiffflotte der USA. Eine neue Aufgabe fiel dem Stützpunkt im Zuge des US-amerikanischen Militärschlags gegen das Taliban-Regime in Afghanistan zu.
Am 11. Januar 2002 wurde in der Guantanamo Bay das Internierungslager Camp X-Ray eingerichtet. Die Marine-Basis Guantanamo diente fortan als Sammelstelle für zunächst 320 in Afghanistan festgenommene mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Taliban und der Terrororganisation Al Quaida. Bereits zehn Wochen später entstand das deutlich größere Lager Camp Delta mit einer Aufnahmekapazität von mehr als 1.000 Gefangenen. Im Jahr 2002 waren Angehörige von insgesamt vierzig Nationen im Camp Delta inhaftiert.
Rechtlich fragwürdig ist die US-amerikanische Praxis, den Internierten nicht den Status von Kriegsgefangenen zuzugestehen. Vielmehr gelten die Gefangenen als so genannte ungesetzliche Kombattanten, wobei das Völkerrecht eine solche Einstufung nicht deckt. Rechtshilfe blieb den Inhaftierten weitgehend verwehrt. Menschenrechtsorganisationen und auch zahlreiche westliche Regierungen kritisieren diese Praxis nach wie vor als völker- und menschenrechtswidrig und berufen sich auf die Genfer Konventionen zum Umgang mit Kriegsgefangenen.
Entlassenen Häftlingen zufolge würden die Haftbedingungen gegen die Grundrechte der Gefangenen verstoßen. Für Aufsehen sorgten darüber hinaus Berichte und Gerüchte über Fälle von Erniedrigung und Folter sowie über die Internierung von Kindern und Jugendlichen. Diese Vorwürfe wies die amerikanische Regierung stets zurück, freien Zugang zum Gefangenenlager erhielt bisher jedoch keine humanitäre Organisation.
Die Marine-Basis Guantanamo beschäftigt in zunehmendem Maße auch die Gerichte. 2004 gestand der Oberste Gerichtshof der USA den Gefangenen Haftprüfung zu und bezeichnete die eingesetzten Militärtribunale als unrechtmäßig. Seit 2006 befasst sich das Gericht mit der Frage, wo Strafprozesse gegen mutmaßliche Terroristen stattfinden sollen.
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