Das Abonnement ist wörtlich übersetzt (aus dem Französischen) eine “regelmäßig wiederkehrende Leistung”. Im Sprachgebraucht ist hier meist ein Zeitschriften oder Zeitungsabonnement gemeint.
Üblicherweise wird ein Abonnement für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 12 Monate) vereinbart. Das Abonnement wird widerruflich abgeschlossen, d.h. ist Abonnementsdauer verlängert sich jeweils um den anfangs vereinbarten Zeitraum, es sei denn, es wird von Abonnementsbezieher, auch Abonnent genannt, zu einem festgelegten Zeitpunkt zum Ende des Bezugszeitraumes gekündigt.
Oftmals haben Abonnenten, neben dem pünktlichen Bezug der Zeitschrift oder Zeitung, gewisse Vorteile gegenüber dem Einzelkauf. Zum einen werden bei vielen Verlagen keine Zustellgebühren gefordert bzw. vom Verlag getragen. Weiterhin werden oftmals Vorteile, wie z.B. Gratishefte oder vergünstigte Bezugspreise gegenüber dem Einzelkauf gewährt.
In Deutschland dürfen Abonnements bei Beginn maximal über 24 Monate Bezugszeit abgeschlossen werden, die Bezugsdauer darf sich dann auch jeweils um maximal 12 Monate stillschweigend verlängern.
Die sogenannten “Drückerkolonnen-Zeitschriften-Abonnements” gelten als Haustürgeschäft und können vom Abonnenten innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluß widerrufen werden.